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Manchmal sind Bauelemente dermaßen verrottet oder
beschädigt, dass eine Wiederaufarbeitung einfach nicht mehr möglich oder
lohnend ist. In solchen Fällen ist es höchst erfreulich, wenn ein Bauherr wie
in diesem Fall, bereit ist die Mehrkosten für einen originalgetreuen Nachbau zu
tragen, um den Charakter eines Hauses zu erhalten. In manchen Fällen wird ein
originalgetreuer Nachbau von der Baubehörde aus denkmalpflegerischen Gründen
zur Auflage gemacht
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